Aufenthaltstitel verlängern

Bei befristeten Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis) ist es zu empfehlen, sich frühzeitig um die Verlängerung zu kümmern.

Am besten notieren Sie 2 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Kalender unter Rubrik „ganz wichtig“, dass der Aufenthaltserlaubnis bald abläuft.

Die Ausländerbehörden schreiben zwar an und vergeben sogar teilweise feste Termine für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Aber oftmals kommt gerade diese Post nicht an oder wird nicht beachtet.

Zudem ist es nicht die Aufgabe der Behörde, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sondern die des Ausländers selbst.

Je nach dem, welche Aufenthaltserlaubnis vorliegt, unterscheiden sich die Listen von Unterlagen, die vorzulegen bzw. Formulare, die auszufüllen sind.

Ein Selbständiger benötigt oftmals weit mehr Vorlaufzeit für die Zusammenstellung seiner Unterlagen als ein abhängig Beschäftigter, da bspw. Unterlagen vom Steuerberater benötigt werden etc..

Manchmal dauert es lange, bis der Vermieter die Wohnraumbescheinigung unterzeichnet.

Daher lautet die Empfehlung – frühzeitig und vor allem rechtzeitig kümmern!

Denn ein verspäteter Antrag kann auch dazu führen, dass der Aufenthaltstitel verloren geht.