Ausländerrechtliche Fragen

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Arbeitserlaubnis für Angehörige der Balkanstaaten

Es hat mittlerweile ein große Runde gemacht: seit Anfang des Jahres 2016 gibt es im Migrationsrecht erhebliche Erleichterungen für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien. Diese Personen können nun jede Arbeit als Arbeitnehmer in Deutschland aufnehmen, und zwar unabhängig von der Qualifikation. Das heißt, sie erhalten einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung. Dieser erlaubt auch den Familiennachzug.
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Aufenthaltstitel verlängern

Bei befristeten Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis) ist es zu empfehlen, sich frühzeitig um die Verlängerung zu kümmern.

Am besten notieren Sie 2 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Kalender unter Rubrik „ganz wichtig“, dass der Aufenthaltserlaubnis bald abläuft.

Die Ausländerbehörden schreiben zwar an und vergeben sogar teilweise feste Termine für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Aber oftmals kommt gerade diese Post nicht an oder wird nicht beachtet.

Zudem ist es nicht die Aufgabe der Behörde, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, sondern die des Ausländers selbst. Den ganzen Beitrag lesen »

Schengen-Visum

Bei diesem Aufenthaltstitel ist zu beachten, dass die Antragstellung frühestens 3 Monate vor dem Antritt der Reise möglich ist.

Wer das Schengen-Visum beantragt, sollte darauf achten, dass sein Reisepass mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengen-Gebiet hinaus gültig ist.

Bei der Antragstellung werden nun alle Fingerabdrücke des Antragstellers abgenommen und neben dem Lichtbild im Visa-Informationssystem gespeichert. Den ganzen Beitrag lesen »

Aufenthaltstitel verloren

Der Grund für den Verlust eines Aufenthaltstitels kann unterschiedlichen Ursprungs sein.

In bestimmten Situationen erlischt der Aufenthaltstitel, wenn der Ausländer ausreist und nicht innerhalb von 6 Monaten wieder eingereist ist.

Ein Ausländer kann den Aufenthaltstitel aber auch verlieren, weil er straffällig geworden ist.

Manchmal ist der Aufenthaltstitel unter einer Bedingung erteilt, bei deren Eintritt der Aufenthalt zu beenden ist etc..

Eins haben diese unterschiedlichen Situationen aber gemeinsam: es trifft immer sehr empfindlich und es bedarf meistens eines schnellen Handelns.

Zumindest sollte man sich umgehend beraten lassen, wenn der Verlust des Aufenthaltstitels sich abzeichnet oder gar bereits statt gefunden hat. 

In bestimmten Situationen kann im Rahmen eines schnellen Gerichtsverfahrens (sog. Eilrechtsschutzverfahren) zumindest erreicht werden, dass die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vorerst gestoppt werden.
 
Die Folgen des Verlustes des Aufenthaltstitels wirken sich teilweise lange aus, z.B. in einer mehrjährigen Einreisesperre.

Einreisesperre Schengen-Staaten

In bestimmten Situationen wird es dem Ausländer verweigert, in das Schengen Gebiet einzureisen.

Ein Grund hierfür kann eine sogenannte Einreisesperre sein.

Diese Sperre wird in das behördliche System eingetragen.

Solange diese Eintragung darin vorhanden ist, wird die Einreise bzw. die Erteilung eines Visums nicht möglich sein.

Der Grund für die Einreisesperre kann zum Beispiel sein, dass der Ausländer bei dem vorherigen Aufenthalt in dem Schengen Gebiet die Aufenthaltszeiten nach dem erteilten Visum nicht eingehalten und sich länger im Schengen Gebiet aufgehalten hat.

Das stellen die Grenzbeamten fest und verhängen die Einreisesperre. Den ganzen Beitrag lesen »

Aufenthaltstitel unbefristet

Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist eine Niederlassungserlaubnis unbefristet und daher sehr attraktiv.

Die Voraussetzungen für die Erteilung des unbefristeten Aufenthaltstitels sind gesetzlich geregelt (§ 9 Aufenthaltsgesetz).

Dabei gibt es neben der allgemeinen Norm des § 9 aber auch besondere Vorschriften, wenn es z. B. um die sog. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geht.

Weitere Abweichungen gibt es bei den Ehegatten deutscher Staatsangehöriger, den Inhabern eines sog. humanitären Aufenthaltstitels oder eines Aufenthaltstitels für Selbständige.

In diesen Fällen gelten andere Normen und auch andere Anforderungen, mache sind milder, die anderen sind wiederum strenger.
 
Bei den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen sind oftmals die deutschen Sprachkenntnisse oder die erforderlichen Rentenanwartschaften eine große Hürde.
 
Teilweise macht sogar die Überlegung Sinn, ob nicht ein Einbürgerungsantrag besser zu stellen ist, als der Antrag auf die Niederlassungserlaubnis. 

Was ist eine Blue Card oder Blaue Karte EU?

Diese Aufenthaltserlaubnis gibt es seit dem 01. August 2012. Sie ermöglicht den ausländischen Fachkräften die Einreise und Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Beschäftigung.

Wichtig ist die Einkommensgrenze von Brutto 44.800 Euro jährlich. Wobei diese Grenze bei sogenannten Mangelberufen (Ingenieure, IT-Fachkräfte, Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ärzte) niedriger ist: 34.944 Euro.

Der Inhaber der Blauen Karte EU hat bereits nach 33 Monaten der Beschäftigung in Deutschland einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Diese Zeit kann sich auf 21 Monate verkürzen, wenn ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse der Stufe B1 vorgelegt wird.

Die Blaue Karte EU eröffnet nach 18 Monaten die Möglichkeit, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umzuziehen und dort zu arbeiten, wenn auch dort die Voraussetzungen nach der EU-Richtlinie 2009/50/EG erfüllt sind.

Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder) von Personen, die eine Blaue Karte EU besitzen, dürfen nach Deutschland mit einreisen bzw. nachziehen, dabei müssen sie keine Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Die Ausübung der Erwerbstätigkeit ist den Ehegatten unmittelbar nach ihrer Einreise gestattet.

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